Hier findest Du alle Informationen rund um die Führerscheinklassen B – der Führerschein für den PKW – bei uns in Spelle. Solltest Du Fragen zu unseren Führerscheinklassen oder unserer Fahrschule haben, kannst Du Dich jederzeit bei uns melden.
Die Klasse B beinhaltet die Klassen AM, L.
Vorbesitz: direkter Erwerb
Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)
Alter: 17 Jahre
Anmeldung: mit 16 1/2 Jahren
Begleitetes Fahren wird der Führerschein ab 17 genannt. Aber was bedeutet das für den Führerscheinneuling und seine Begleiter? Was ist bei der Anmeldung zu beachten und für welche Fahrerlaubnisklassen gilt B 17?
- B 17 gilt bis zum 18. Geburtstag nur für Fahrten in Deutschland (Ausnahme: Österreich)
- Mit der Klasse B werden auch die Klassen AM und L erteilt
- Mit bestandener Prüfung bekommt man eine Prüfungsbescheinigung
Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ – auch „B 17“ oder „Führerschein mit 17“ genannt – hat der Gesetzgeber das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Verbunden ist dies aber mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag, nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Person zu fahren.